Für den Austritt aus der Kirche und das Beenden der Kirchensteuer bedarf es in der Schweiz einer schriftlichen, eigenhändig unterschriebenen Erklärung gegenüber der Kirchenverwaltung der Kirchengemeinde am Wohnort. Ein rückwirkender Austritt aus der Kirche ist nicht möglich und ein Kirchenaustritt mit einer Austritts-Erklärung an die kantonale Kirche ist ebenfalls nicht zulässig. Der Kirchenaustrit muss per Brief eingereicht werden und kann nicht Online oder per Email erfolgen.